Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Dienstausführung

(1) UNITED Security e.K. führt gemäß § 34a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe aus und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Objektschutz-, Veranstaltungsschutz oder Sonderdienst aus.

a) Die Sicherheitsdienstleistung erfolgt in Dienstkleidung (schwarze Hose, blaue Oberbekleidung mit Firmenlogo), andere Kleiderordnung muss vorab besprochen werden. Die Sicherheitsdienstleistung erfolgt, durch die vom Auftraggeber bestellte Anzahl an Sicherheitsmitarbeitern. Es werden dabei – so weit nichts anderes vereinbart ist – Streifen- und Kontrollgänge in den einzelnen Bereichen des Wachobjektes zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.

b) Der Objektschutzdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Sicherheitsmitarbeiter/In, die eigens für dieses Wachobjekt eingesetzt ist / sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt.

c) Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Wertdienste, Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten, Auf- und Abbau und Hostessenservice für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienstleistungen.

(2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und UNITED Security e.K. werden in besonderen Verträgen vereinbart.

(3) UNITED Security e.K. erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972 in der jeweils gültigen Fassung), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – bei UNITED Security e.K..

(4) Das Unternehmen ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und

berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

2. Begehungsvorschrift / Dienstanweisung

Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift /

Dienstanweisung maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend der näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift / der Dienstanweisung bedürfen der in Textform getroffenen Vereinbarung bzw. der Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

3. Schlüssel und Notfallanschriften

(1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet UNITED Security e.K. im Rahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt der UNITED Security e.K. die Kontaktdaten bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen der UNITED Security e.K. umgehend mitgeteilt werden.

4. Beanstandungen

(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung fernmündlich und anschließend in Textform der Geschäftsleitung der UNITED Security e.K. zwecks Abhilfe mitzuteilen. Die UNITED Security e.K. hat berechtigten Beanstandungen unverzüglich abzuhelfen. Erfolgt auf wiederholte Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Auftraggeber den Vertrag außerordentlich kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Auftragsdauer

Auftragsdauer und Kündigungsfrist werden im Dienstleistungsvertrag festgelegt.

6. Ausführung durch andere Unternehmen

Die UNITED Security e.K. ist berechtigt, nach Freigabe durch den Auftraggeber in Textform, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

7. Unterbrechung der Bewachung

(1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann die UNITED Security e.K. den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

(2) Im Falle der Unterbrechung ist UNITED Security e.K. verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

8. Vorzeitige Vertragsauflösung

Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder -gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

9. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

10. Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Die Haftung der UNITED Security e.K. für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen auf den durch Haftpflichtversicherungsschutz des Unternehmens gedeckten Schaden i.H.v. zu leisten

5.000.000,00 € pauschal für Personenschäden

5.000.000,00 € Pauschal für Sachschäden

300.000,00 € Pauschal für Vermögensschäden / max. 600.000,00 € jährlich

250.000,00 € Pauschal für Abhandenkommen bewachter Sachen / max. 500.000,00 € jährlich

250.000,00 € Pauschal für Beschädigung & Vernichtung bewachter Sachen / max. 500.000,00 € jährlich

300.000,00 € Pauschal für Abhandenkommen Schlüssel & Codekarten / max. 600.000,00 € jährlich

Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.

(2) Gemäß § 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung der UNITED Security e.K.. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.

(3) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten nur für Sach- und Vermögensschäden.

11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

(1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Monaten, nachdem der

Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber der UNITED Security e.K. geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

(2) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der UNITED Security e.K. unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

12. Haftpflichtversicherung und Nachweis

Die UNITED Security e.K. ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der

übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Die Höhen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 10. Juli 2003 (BGBl. I S. 1378).

13. Zahlung des Entgelts

(1) Das Entgelt für den Vertrag ist nach Leistungserbringung innerhalb von 30 Tagen nach

Rechnungseingang zu zahlen.

(2) Sollte das Entgelt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung auf dem Konto der UNITED Security e.K. eingegangen sein, so ist dieser berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat in Rechnung zu stellen.

14. Preisänderung

(1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben,

Versicherungsprämien, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist die UNITED Security e.K. berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde und der Auftraggeber einer entsprechenden Erhöhung schriftlich zugestimmt hat.

(2) Dem Auftraggeber steht im Fall der Veränderung von Kostenfaktoren, die zu einer Senkung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, entsprechend der Regelung in Absatz 1 ein Anspruch auf Preissenkung zu.

(3) Fordert eine der Parteien eine Preisanpassung, steht der anderen Partei ein

Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.

15. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen, Stornofristen

(1) Der Vertragsbeginn wird in einem Dienstleistungsvertrag verbindlich für beide Parteien

festgehalten.

(2) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

(3) Ein verbindliches monatliches Stundenvolumen wird im Dienstleistungsvertrag festgehalten.

16. Übertragung des Hausrechts

(1) Der Auftraggeber überträgt mit Vertragsabschluss die Ausübung des Hausrechts für die zu sichernden oder überwachten Leistungsstandorte an das Unternehmen und seine Erfüllungsgehilfen, sofern dies für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Recht, den Zutritt zu bestimmten Bereichen zu regeln, Personen des Geländes zu verweisen oder auf Aufforderung von Behörden tätig zu werden.

(2) Das Unternehmen ist berechtigt, das Hausrecht nach eigenem Ermessen auszuüben, jedoch ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Sicherheitsdienstleistung. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Rechte und Interessen des Kunden in der Ausübung des Hausrechts zu wahren.

(3) Die Übertragung des Hausrechts gilt ausschließlich für den Zeitraum und die Aufgabenstellung der jeweiligen Sicherheitsdienstleistung.

(4) Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Ausübung des Hausrechts entstehen, es sei denn, diese resultieren aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

17. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

(1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter der UNITED Security e.K. zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt bis zum Ende des 3 Monats nach Beendigung des Vertrages.

(2) Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz 1, so ist er verpflichtet, der UNITED Security e.K. für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist, zu zahlen.

18. Datenschutz / Verschwiegenheitsklausel

(1) Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung.

(2) Die UNITED Security e.K. verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die ihm vom Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln und hierüber gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf

a. die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vom Auftraggeber sowie seine Absichten, Objekte, Planungen und internen Verhältnisse und Verträge;

b. die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Daten der Angestellten, Kunden und Geschäftspartner des Auftraggebers;

c. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich auf sämtliche Unterlagen, Arbeits- und Rahmenverträge, Zusatzvereinbarungen, sowie sonstige betriebsinterne Geschäftspapiere und Belege. Die UNITED Security e.K. verpflichtet sich des Weiteren, geschützte personenbezogene Daten nicht unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis).

19. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der bei Vertragsabschluss gültige Sitz der Geschäftsleitung der UNITED Security e.K. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass

a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt;

b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

20. Schlussbestimmung

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Stand 10.03.2025